Aktuelles
Ortstermin des CDU/FDP-AK für Umwelt/Landwirtschaft/Forsten
am 6. August 2002, 10.00-12.00 Uhr bei der Firma TECLAC
Positionspapier
- In der Firma TECLAC wird mit veralteter Technik gearbeitet. Diese
Tatsache zerstört die Lebensqualität der Bürger der umliegenden
Wohngebiete. Seit 1982 verwendet die Firma in acht verschiedenen
Lackieranlagen ausschließlich Druckluftpistolen, ein veraltetes Verfahren
mit dem geringsten Auftragswirkungsgrad, d.h. es wird mit dem höchsten
Lösemittelverbrauch aller Spritzverfahren gearbeitet ( - im Vergleich
nach Angaben der Firma 35-40% Auftrag, gegenüber 65% Auftrag nach Stand
der Technik, gegenüber 95% Auftrag bei elektrostatischer Lackierung). Mit
abnehmendendem Wirkungsgrad tritt ein höherer Lackverbrauch und somit
eine größere Lösemittelemission auf. Ein guter Teil der eingesetzten
Lackieranlagen ist absolut veraltet! - Das Hauptproblem liegt auch
besonders darin, dass im Rahmen einer additiven Werksentwicklung keine
zentrale Abgasentsorgung existiert; ein Flickwerk von 25 Einzelkaminen ist
der Fall.
- Im Sinn eines Controlling und Abgleichs technischer Standards sollten
Politik und Umweltadministration vergleichbare Werke mit deren Technik
auch für die Bewertung von TECLAC heranziehen; selbst die kleine
TECLAC-Niederlassung in Lichtenstein (Sachsen) verfügt über modernere
Verfahren und Standards.
- In den Jahren von 1996 bis 2000 hat die Masse der emittierten
Lösemittel um 37% zugenommen! Im Jahr 1996 wurden 258.857 kg, im Jahr
2000: 351.620 kg an Stoffen emittiert. Statt der Verwirklichung eines
angekündigten Reduktionsplans bedeutet dies in Wirklichkeit eine Zunahme
der Umweltbelastung. Nicht allein die Belastung der Atemluft, sondern auch
die Kondensation und der Auftrag von Schadstoffen auf landwirtschaftlich
genutzten Ackerflächen sowie die Nachbarschaft zu sensiblen, Lebensmittel
verarbeitenden Betrieben (Schlachthof / Milupa mit
Baby-Lebensmittelproduktion) gefährden nachhaltig den Verbraucherschutz.
- Auffällig für diesen Bereich ist nach Beurteilung des
Vogelschutzbundes Fulda e.V. der Zusammenbruch der sonst natürlich
vorhandenen Vogelwelt.
- Die Emissionen der Firma TECLAC können in der Kombination mit anderen
Stoffen giftig wirken. Alle Grenzwerte sind bisher nur auf der Grundlage
einer toxikologischen Einzelstoffbestimmung festgesetzt worden. Nicht
berücksichtigt wurde die unendliche Vielfalt möglicher Wechselwirkungen
der verschiedenen Schadstoffe und ihrer Abbauprodukte im menschlichen
Körper! ( - laut Untersuchungen der Universität Oldenburg).
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Betroffene Bürgerinnen und Bürger
im Fuldaer Westen und Süden klagen unter anderem über Symptome wie
trockene Schleimhäute, pelzigen Geschmack auf Zunge und im Rachenraum,
Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit und Magenscherzen, asthmatische
Beschwerden und Konzentrationsstörungen. Umweltmediziner sprechen von
einer idiopathischen Umwelt-Unverträglichkeit. Bei der TECLAC-Problematik
sollte sowohl an die kranke und dadurch geschwächte Bevölkerung als auch
an junge und alte Menschen gedacht werden. Umwelt-Stress verhindert
Regeneration; durch chemische Belastungen auftretende Sensibilisierungen
können zu allergischen Reaktionen führen.
- Die methodische Durchführung einer projektierten Umwelt-Allianz ist
kritisch zu hinterfragen. Die in der veröffentlichten Meinung
gebetsmühlenartig vorgetragene These, TECLAC sei Aushängeschild, ist in
der Sache und Arbeitsweise energisch zu bestreiten. Ziel einer
Umwelt-Allianz bezw. einens Ökö-Audits ist die kontinuierliche
Verbesserung einer Firma. Bereits mit der Teilnahme wird ein Zertifikat
augehändigt, unabhängig davon, mit welcher Umweltschutzproblematik sich
die Firma auseinandersetzen muss. In drei Jahren seit 1997 wurde gerade
einmal in Umweltmaßnahmen nur 0,8% gemessen am Jahresumsatz investiert.
Von "erheblichem Engagement" kann also nicht die Rede sein. Bis
heute ist die Firma nicht bereit, eine zentrale, gefilterte
Abgasentsorgung mit entsprechendem Kamin zu bauen oder auch nur die
Vorschriften der GIRL anzuerkennen.
- Bereits in einem Schreiben vom Oktober 2000 des Staatlichen Umweltamts
des RP in Bad Hersfeld an die Regierungspräsidentin konstatiert das Büro
Tannenberg: Wenn "TECLAC ein Umweltmanagement nach
EU-Ökoauditverordnung und eventuell auch die Teilnahme an der
Umweltallianz Hessen anstreben möchte", setzt dies voraus, dass
"die Geruchsproblematik der Firma ausgeräumt werden muss".
- Wie kann es da sein, dass die Firma TECLAC sich über Maßgaben des
gültigen Genehmigungsbescheides vom 03.04.1989 hinwegsetzt: "Die
abgesaugten Schad- und Abfallstoffe sind so abzuführen ..., dass
Mitarbeiter und Anwohner nicht belästigt werden". ( RP vom
08.07.1999 mit Bezug auf die Anordnung des Staatlichen
Gewerbeaufsichtsamtes vom 16.05.1990 - Zitat das: "die wesenlichen
offengebliebenen Fragen zu den Nebenbestimmungen - Ziffer 1.4, 7.1, 7.4,
7.12, 7.13).
- In einigen Jahren werden neue EU-Vorschriften in Bezug auf Umweltschutz
in Kraft treten. Wie kann es da sein, dass die Geschäftsführung der
Firma TECLAC in einer Besprechung am 01.12.2000 gegenüber Vertretern des
Regierungspräsidium, der Stadtverwaltung Fulda, des Abwasserverbands zum
Ausdruck bringen und den Druck erzeugen kann, Zitat: "Lackieren bis
2004 und anschließende Schließung des Werkes und Verlagerung an einen
anderen Standort unter Arbeitsplatzverlust aller Arbeitnehmer" ?
- Die Auflagen des gültigen und bis heute rechtskräftigen kommunalen
Bebauungsplans Nr. 102 "Industriepark - Fulda West" werden bis
heute nicht erfüllt. Die Vorgabe zur Vermeidung bodennaher Emissionen
lautet: "In den ausgewiesenen Baugebieten mit den Festsetzungen GI
ist die Ansiedlung solcher Betriebe unzulässig, die störende bodennahe
Emissionen von gas- oder staubförmigen Schad- und Geruchsstoffen
verursachen". - Bodennahe Emissionen sind auch vorhanden in
Lackansatzräumen sowie in den Betriebshallen und treten durch Türen und
Fenster aus.
- Durch die schon seit 1990 angespannte Umweltsituation wird offenkundig,
dass nach Erteilung der Genehmigung die Anwohner, vermehrt durch das
großprojektierte Wohngebiet Galerie, administrativ seitens der Behörden
und angesichts des Mangels der Investitionsbereitschaft von TECLAC nicht
ausreichend vor schädlichen Auswirkungen geschützt werden. Im
Zusammenhang mit der Umweltproblematik seitens der Firma TECLAC wird die
Umsetzung von Bauvorhaben wie das Projekt "Am Bildstock" im
Stadtteil Maberzell blockiert; der Wertverlust von Immoblien wegen ihrer
verschlechterten Vermarktung ist ebenfalls eine Folge.
- Neben den gasförmigen Luftbelastungen sind die schwebstoffförmigen
Luftschädigungen eigens für Fulda zu formulieren. Unter 30 hessischen
kommunalen Standorten nimmt Fulda neben den Gebieten Frankfurt-Hafen und
Frankfurt-Ost in Bezug auf die Luftgüte den drittletzten Platz ein und
zeichnet sich besonders negativ als Stadt mit sehr hoher
Schwebstoff-Belastung der Atemluft aus. Der für Bewohner und Besucher
Fuldas wichtige Frischluftkorridor im Westen muss geschützt und
wiederhergestellt werden.
- Die Rolle und Aufgabenstellung des Staatlichen Umweltamtes mit seiner
Controlling- und Schutzfunktion für die Menschen vor Ort ist seitens der
Politik besser zu definieren. Hier sind Verwaltungsnormen besonders
hinsichtlich der Nutz- und Ausführungsfristen für geforderte Maßnahmen
zu überprüfen bezw. zu erlassen. Bereits gültige Gesetzgebungen anderer
Bundesländer zugunsten des Umweltschutzes bezüglich der Auflagen für
Betriebe und bezüglich der andernorts definierten Grenz- und Richtwerte
für Emissionen und Schadstoffbelastungen sind in Hessen endlich
gesetzlich auf den Weg zu bringen und zu adaptieren. Ebenfalls ist der
TÜV-Service unabhängiger zu gestalten.
Ältere Presserklärungen:
Presseerklärung vom 29.05.2002
Presseerklärung vom 02.05.2002
Presseerklärung vom 26.04.2002
Presseerklärung vom 29.01.2002
Presseerklärung vom 06.06.2001
Presseerklärung vom 20.05.2001
Presseerklärung vom 26.01.2001
Presseerklärung vom 21.12.2000
Presseerklärung vom 05.11.2000