Aktuelles
   Ortstermin des CDU/FDP-AK für Umwelt/Landwirtschaft/Forsten
   am 6. August 2002, 10.00-12.00 Uhr bei der Firma TECLAC
   Positionspapier
   
    - In der Firma TECLAC wird mit veralteter Technik gearbeitet. Diese
      Tatsache zerstört die Lebensqualität der Bürger der umliegenden
      Wohngebiete. Seit 1982 verwendet die Firma in acht verschiedenen
      Lackieranlagen ausschließlich Druckluftpistolen, ein veraltetes Verfahren
      mit dem geringsten Auftragswirkungsgrad, d.h. es wird mit dem höchsten
      Lösemittelverbrauch aller Spritzverfahren gearbeitet ( - im Vergleich
      nach Angaben der Firma 35-40% Auftrag, gegenüber 65% Auftrag nach Stand
      der Technik, gegenüber 95% Auftrag bei elektrostatischer Lackierung). Mit
      abnehmendendem Wirkungsgrad tritt ein höherer Lackverbrauch und somit
      eine größere Lösemittelemission auf. Ein guter Teil der eingesetzten
      Lackieranlagen ist absolut veraltet! - Das Hauptproblem liegt auch
      besonders darin, dass im Rahmen einer additiven Werksentwicklung keine
      zentrale Abgasentsorgung existiert; ein Flickwerk von 25 Einzelkaminen ist
      der Fall.
- Im Sinn eines Controlling und Abgleichs technischer Standards sollten
      Politik und Umweltadministration vergleichbare Werke mit deren Technik
      auch für die Bewertung von TECLAC heranziehen; selbst die kleine
      TECLAC-Niederlassung in Lichtenstein (Sachsen) verfügt über modernere
      Verfahren und Standards.
- In den Jahren von 1996 bis 2000 hat die Masse der emittierten
      Lösemittel um 37% zugenommen! Im Jahr 1996 wurden 258.857 kg, im Jahr
      2000: 351.620 kg an Stoffen emittiert. Statt der Verwirklichung eines
      angekündigten Reduktionsplans bedeutet dies in Wirklichkeit eine Zunahme
      der Umweltbelastung. Nicht allein die Belastung der Atemluft, sondern auch
      die Kondensation und der Auftrag von Schadstoffen auf landwirtschaftlich
      genutzten Ackerflächen sowie die Nachbarschaft zu sensiblen, Lebensmittel
      verarbeitenden Betrieben (Schlachthof / Milupa mit
      Baby-Lebensmittelproduktion) gefährden nachhaltig den Verbraucherschutz.
      - Auffällig für diesen Bereich ist nach Beurteilung des
      Vogelschutzbundes Fulda e.V. der Zusammenbruch der sonst natürlich
      vorhandenen Vogelwelt.
- Die Emissionen der Firma TECLAC können in der Kombination mit anderen
      Stoffen giftig wirken. Alle Grenzwerte sind bisher nur auf der Grundlage
      einer toxikologischen Einzelstoffbestimmung festgesetzt worden. Nicht
      berücksichtigt wurde die unendliche Vielfalt möglicher Wechselwirkungen
      der verschiedenen Schadstoffe und ihrer Abbauprodukte im menschlichen
      Körper! ( - laut Untersuchungen der Universität Oldenburg).
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Betroffene Bürgerinnen und Bürger
      im Fuldaer Westen und Süden klagen unter anderem über Symptome wie
      trockene Schleimhäute, pelzigen Geschmack auf Zunge und im Rachenraum,
      Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit und Magenscherzen, asthmatische
      Beschwerden und Konzentrationsstörungen. Umweltmediziner sprechen von
      einer idiopathischen Umwelt-Unverträglichkeit. Bei der TECLAC-Problematik
      sollte sowohl an die kranke und dadurch geschwächte Bevölkerung als auch
      an junge und alte Menschen gedacht werden. Umwelt-Stress verhindert
      Regeneration; durch chemische Belastungen auftretende Sensibilisierungen
      können zu allergischen Reaktionen führen.
- Die methodische Durchführung einer projektierten Umwelt-Allianz ist
      kritisch zu hinterfragen. Die in der veröffentlichten Meinung
      gebetsmühlenartig vorgetragene These, TECLAC sei Aushängeschild, ist in
      der Sache und Arbeitsweise energisch zu bestreiten. Ziel einer
      Umwelt-Allianz bezw. einens Ökö-Audits ist die kontinuierliche
      Verbesserung einer Firma. Bereits mit der Teilnahme wird ein Zertifikat
      augehändigt, unabhängig davon, mit welcher Umweltschutzproblematik sich
      die Firma auseinandersetzen muss. In drei Jahren seit 1997 wurde gerade
      einmal in Umweltmaßnahmen nur 0,8% gemessen am Jahresumsatz investiert.
      Von "erheblichem Engagement" kann also nicht die Rede sein. Bis
      heute ist die Firma nicht bereit, eine zentrale, gefilterte
      Abgasentsorgung mit entsprechendem Kamin zu bauen oder auch nur die
      Vorschriften der GIRL anzuerkennen.
- Bereits in einem Schreiben vom Oktober 2000 des Staatlichen Umweltamts
      des RP in Bad Hersfeld an die Regierungspräsidentin konstatiert das Büro
      Tannenberg: Wenn "TECLAC ein Umweltmanagement nach
      EU-Ökoauditverordnung und eventuell auch die Teilnahme an der
      Umweltallianz Hessen anstreben möchte", setzt dies voraus, dass
      "die Geruchsproblematik der Firma ausgeräumt werden muss".
- Wie kann es da sein, dass die Firma TECLAC sich über Maßgaben des
      gültigen Genehmigungsbescheides vom 03.04.1989 hinwegsetzt: "Die
      abgesaugten Schad- und Abfallstoffe sind so abzuführen ..., dass
      Mitarbeiter und Anwohner nicht belästigt werden". ( RP vom
      08.07.1999 mit Bezug auf die Anordnung des Staatlichen
      Gewerbeaufsichtsamtes vom 16.05.1990 - Zitat das: "die wesenlichen
      offengebliebenen Fragen zu den Nebenbestimmungen - Ziffer 1.4, 7.1, 7.4,
      7.12, 7.13).
- In einigen Jahren werden neue EU-Vorschriften in Bezug auf Umweltschutz
      in Kraft treten. Wie kann es da sein, dass die Geschäftsführung der
      Firma TECLAC in einer Besprechung am 01.12.2000 gegenüber Vertretern des
      Regierungspräsidium, der Stadtverwaltung Fulda, des Abwasserverbands zum
      Ausdruck bringen und den Druck erzeugen kann, Zitat: "Lackieren bis
      2004 und anschließende Schließung des Werkes und Verlagerung an einen
      anderen Standort unter Arbeitsplatzverlust aller Arbeitnehmer" ?
- Die Auflagen des gültigen und bis heute rechtskräftigen kommunalen
      Bebauungsplans Nr. 102 "Industriepark - Fulda West" werden bis
      heute nicht erfüllt. Die Vorgabe zur Vermeidung bodennaher Emissionen
      lautet: "In den ausgewiesenen Baugebieten mit den Festsetzungen GI
      ist die Ansiedlung solcher Betriebe unzulässig, die störende bodennahe
      Emissionen von gas- oder staubförmigen Schad- und Geruchsstoffen
      verursachen". - Bodennahe Emissionen sind auch vorhanden in
      Lackansatzräumen sowie in den Betriebshallen und treten durch Türen und
      Fenster aus.
- Durch die schon seit 1990 angespannte Umweltsituation wird offenkundig,
      dass nach Erteilung der Genehmigung die Anwohner, vermehrt durch das
      großprojektierte Wohngebiet Galerie, administrativ seitens der Behörden
      und angesichts des Mangels der Investitionsbereitschaft von TECLAC nicht
      ausreichend vor schädlichen Auswirkungen geschützt werden. Im
      Zusammenhang mit der Umweltproblematik seitens der Firma TECLAC wird die
      Umsetzung von Bauvorhaben wie das Projekt "Am Bildstock" im
      Stadtteil Maberzell blockiert; der Wertverlust von Immoblien wegen ihrer
      verschlechterten Vermarktung ist ebenfalls eine Folge.
- Neben den gasförmigen Luftbelastungen sind die schwebstoffförmigen
      Luftschädigungen eigens für Fulda zu formulieren. Unter 30 hessischen
      kommunalen Standorten nimmt Fulda neben den Gebieten Frankfurt-Hafen und
      Frankfurt-Ost in Bezug auf die Luftgüte den drittletzten Platz ein und
      zeichnet sich besonders negativ als Stadt mit sehr hoher
      Schwebstoff-Belastung der Atemluft aus. Der für Bewohner und Besucher
      Fuldas wichtige Frischluftkorridor im Westen muss geschützt und
      wiederhergestellt werden.
- Die Rolle und Aufgabenstellung des Staatlichen Umweltamtes mit seiner
      Controlling- und Schutzfunktion für die Menschen vor Ort ist seitens der
      Politik besser zu definieren. Hier sind Verwaltungsnormen besonders
      hinsichtlich der Nutz- und Ausführungsfristen für geforderte Maßnahmen
      zu überprüfen bezw. zu erlassen. Bereits gültige Gesetzgebungen anderer
      Bundesländer zugunsten des Umweltschutzes bezüglich der Auflagen für
      Betriebe und bezüglich der andernorts definierten Grenz- und Richtwerte
      für Emissionen und Schadstoffbelastungen sind in Hessen endlich
      gesetzlich auf den Weg zu bringen und zu adaptieren. Ebenfalls ist der
      TÜV-Service unabhängiger zu gestalten.
   Ältere Presserklärungen:
   
   Presseerklärung vom 29.05.2002
   
   Presseerklärung vom 02.05.2002
   
   Presseerklärung vom 26.04.2002
   
   Presseerklärung vom 29.01.2002
   
   Presseerklärung vom 06.06.2001
   
   Presseerklärung vom 20.05.2001
   Presseerklärung vom 26.01.2001
   Presseerklärung vom 21.12.2000
   Presseerklärung vom 05.11.2000