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Ortstermin des CDU/FDP-AK für Umwelt/Landwirtschaft/Forsten
am 6. August 2002, 10.00-12.00 Uhr bei der Firma TECLAC

Positionspapier

  1. In der Firma TECLAC wird mit veralteter Technik gearbeitet. Diese Tatsache zerstört die Lebensqualität der Bürger der umliegenden Wohngebiete. Seit 1982 verwendet die Firma in acht verschiedenen Lackieranlagen ausschließlich Druckluftpistolen, ein veraltetes Verfahren mit dem geringsten Auftragswirkungsgrad, d.h. es wird mit dem höchsten Lösemittelverbrauch aller Spritzverfahren gearbeitet ( - im Vergleich nach Angaben der Firma 35-40% Auftrag, gegenüber 65% Auftrag nach Stand der Technik, gegenüber 95% Auftrag bei elektrostatischer Lackierung). Mit abnehmendendem Wirkungsgrad tritt ein höherer Lackverbrauch und somit eine größere Lösemittelemission auf. Ein guter Teil der eingesetzten Lackieranlagen ist absolut veraltet! - Das Hauptproblem liegt auch besonders darin, dass im Rahmen einer additiven Werksentwicklung keine zentrale Abgasentsorgung existiert; ein Flickwerk von 25 Einzelkaminen ist der Fall.
  2. Im Sinn eines Controlling und Abgleichs technischer Standards sollten Politik und Umweltadministration vergleichbare Werke mit deren Technik auch für die Bewertung von TECLAC heranziehen; selbst die kleine TECLAC-Niederlassung in Lichtenstein (Sachsen) verfügt über modernere Verfahren und Standards.
  3. In den Jahren von 1996 bis 2000 hat die Masse der emittierten Lösemittel um 37% zugenommen! Im Jahr 1996 wurden 258.857 kg, im Jahr 2000: 351.620 kg an Stoffen emittiert. Statt der Verwirklichung eines angekündigten Reduktionsplans bedeutet dies in Wirklichkeit eine Zunahme der Umweltbelastung. Nicht allein die Belastung der Atemluft, sondern auch die Kondensation und der Auftrag von Schadstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen sowie die Nachbarschaft zu sensiblen, Lebensmittel verarbeitenden Betrieben (Schlachthof / Milupa mit Baby-Lebensmittelproduktion) gefährden nachhaltig den Verbraucherschutz. - Auffällig für diesen Bereich ist nach Beurteilung des Vogelschutzbundes Fulda e.V. der Zusammenbruch der sonst natürlich vorhandenen Vogelwelt.
  4. Die Emissionen der Firma TECLAC können in der Kombination mit anderen Stoffen giftig wirken. Alle Grenzwerte sind bisher nur auf der Grundlage einer toxikologischen Einzelstoffbestimmung festgesetzt worden. Nicht berücksichtigt wurde die unendliche Vielfalt möglicher Wechselwirkungen der verschiedenen Schadstoffe und ihrer Abbauprodukte im menschlichen Körper! ( - laut Untersuchungen der Universität Oldenburg).
  5. Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Betroffene Bürgerinnen und Bürger im Fuldaer Westen und Süden klagen unter anderem über Symptome wie trockene Schleimhäute, pelzigen Geschmack auf Zunge und im Rachenraum, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Übelkeit und Magenscherzen, asthmatische Beschwerden und Konzentrationsstörungen. Umweltmediziner sprechen von einer idiopathischen Umwelt-Unverträglichkeit. Bei der TECLAC-Problematik sollte sowohl an die kranke und dadurch geschwächte Bevölkerung als auch an junge und alte Menschen gedacht werden. Umwelt-Stress verhindert Regeneration; durch chemische Belastungen auftretende Sensibilisierungen können zu allergischen Reaktionen führen.
  6. Die methodische Durchführung einer projektierten Umwelt-Allianz ist kritisch zu hinterfragen. Die in der veröffentlichten Meinung gebetsmühlenartig vorgetragene These, TECLAC sei Aushängeschild, ist in der Sache und Arbeitsweise energisch zu bestreiten. Ziel einer Umwelt-Allianz bezw. einens Ökö-Audits ist die kontinuierliche Verbesserung einer Firma. Bereits mit der Teilnahme wird ein Zertifikat augehändigt, unabhängig davon, mit welcher Umweltschutzproblematik sich die Firma auseinandersetzen muss. In drei Jahren seit 1997 wurde gerade einmal in Umweltmaßnahmen nur 0,8% gemessen am Jahresumsatz investiert. Von "erheblichem Engagement" kann also nicht die Rede sein. Bis heute ist die Firma nicht bereit, eine zentrale, gefilterte Abgasentsorgung mit entsprechendem Kamin zu bauen oder auch nur die Vorschriften der GIRL anzuerkennen.
  7. Bereits in einem Schreiben vom Oktober 2000 des Staatlichen Umweltamts des RP in Bad Hersfeld an die Regierungspräsidentin konstatiert das Büro Tannenberg: Wenn "TECLAC ein Umweltmanagement nach EU-Ökoauditverordnung und eventuell auch die Teilnahme an der Umweltallianz Hessen anstreben möchte", setzt dies voraus, dass "die Geruchsproblematik der Firma ausgeräumt werden muss".
  8. Wie kann es da sein, dass die Firma TECLAC sich über Maßgaben des gültigen Genehmigungsbescheides vom 03.04.1989 hinwegsetzt: "Die abgesaugten Schad- und Abfallstoffe sind so abzuführen ..., dass Mitarbeiter und Anwohner nicht belästigt werden". ( RP vom 08.07.1999 mit Bezug auf die Anordnung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes vom 16.05.1990 - Zitat das: "die wesenlichen offengebliebenen Fragen zu den Nebenbestimmungen - Ziffer 1.4, 7.1, 7.4, 7.12, 7.13).
  9. In einigen Jahren werden neue EU-Vorschriften in Bezug auf Umweltschutz in Kraft treten. Wie kann es da sein, dass die Geschäftsführung der Firma TECLAC in einer Besprechung am 01.12.2000 gegenüber Vertretern des Regierungspräsidium, der Stadtverwaltung Fulda, des Abwasserverbands zum Ausdruck bringen und den Druck erzeugen kann, Zitat: "Lackieren bis 2004 und anschließende Schließung des Werkes und Verlagerung an einen anderen Standort unter Arbeitsplatzverlust aller Arbeitnehmer" ?
  10. Die Auflagen des gültigen und bis heute rechtskräftigen kommunalen Bebauungsplans Nr. 102 "Industriepark - Fulda West" werden bis heute nicht erfüllt. Die Vorgabe zur Vermeidung bodennaher Emissionen lautet: "In den ausgewiesenen Baugebieten mit den Festsetzungen GI ist die Ansiedlung solcher Betriebe unzulässig, die störende bodennahe Emissionen von gas- oder staubförmigen Schad- und Geruchsstoffen verursachen". - Bodennahe Emissionen sind auch vorhanden in Lackansatzräumen sowie in den Betriebshallen und treten durch Türen und Fenster aus.
  11. Durch die schon seit 1990 angespannte Umweltsituation wird offenkundig, dass nach Erteilung der Genehmigung die Anwohner, vermehrt durch das großprojektierte Wohngebiet Galerie, administrativ seitens der Behörden und angesichts des Mangels der Investitionsbereitschaft von TECLAC nicht ausreichend vor schädlichen Auswirkungen geschützt werden. Im Zusammenhang mit der Umweltproblematik seitens der Firma TECLAC wird die Umsetzung von Bauvorhaben wie das Projekt "Am Bildstock" im Stadtteil Maberzell blockiert; der Wertverlust von Immoblien wegen ihrer verschlechterten Vermarktung ist ebenfalls eine Folge.
  12. Neben den gasförmigen Luftbelastungen sind die schwebstoffförmigen Luftschädigungen eigens für Fulda zu formulieren. Unter 30 hessischen kommunalen Standorten nimmt Fulda neben den Gebieten Frankfurt-Hafen und Frankfurt-Ost in Bezug auf die Luftgüte den drittletzten Platz ein und zeichnet sich besonders negativ als Stadt mit sehr hoher Schwebstoff-Belastung der Atemluft aus. Der für Bewohner und Besucher Fuldas wichtige Frischluftkorridor im Westen muss geschützt und wiederhergestellt werden.
  13. Die Rolle und Aufgabenstellung des Staatlichen Umweltamtes mit seiner Controlling- und Schutzfunktion für die Menschen vor Ort ist seitens der Politik besser zu definieren. Hier sind Verwaltungsnormen besonders hinsichtlich der Nutz- und Ausführungsfristen für geforderte Maßnahmen zu überprüfen bezw. zu erlassen. Bereits gültige Gesetzgebungen anderer Bundesländer zugunsten des Umweltschutzes bezüglich der Auflagen für Betriebe und bezüglich der andernorts definierten Grenz- und Richtwerte für Emissionen und Schadstoffbelastungen sind in Hessen endlich gesetzlich auf den Weg zu bringen und zu adaptieren. Ebenfalls ist der TÜV-Service unabhängiger zu gestalten.

Ältere Presserklärungen:

Presseerklärung vom 29.05.2002

Presseerklärung vom 02.05.2002

Presseerklärung vom 26.04.2002

Presseerklärung vom 29.01.2002

Presseerklärung vom 06.06.2001

Presseerklärung vom 20.05.2001

Presseerklärung vom 26.01.2001

Presseerklärung vom 21.12.2000

Presseerklärung vom 05.11.2000