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PRESSE-ERKLÄRUNG vom 26.01.2001

TECLAC-Smog - BI erhält brisante Unterlagen

Der Bürgerinitiative TECLAC wurden per Briefpost wichtige Dokumente über die Firma TECLAC zugestellt. Die Überraschung war groß, als im Pfarramt Maberzell ein Brief ohne Absenderangabe eintraf. Inhalt des Kuverts waren Originalfotokopien von Schreiben des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Fulda sowie Unterlagen des Regierungspräsidiums in Kassel. Der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative erhielt ebenfalls ein "Infopaket".

Die Unterlagen des Regierungspräsidiums beinhalten einen Genehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Darin enthalten sind genaue Details zu den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ausführlich werden die Genehmigungsauflagen für Luftreinhaltung beschrieben. Diese regeln beispielsweise die technischen Bedingungen für eine thermische Nachverbrennung und legen Emissionsgrenzen fest. Die Genehmigungsurkunde ist für die Bürgerinitiative von besonderem Interesse. Bislang war es der BI trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen, auf dem Wege der Akteneinsicht diese Unterlagen bei den Behörden zu erhalten. Die von den Behörden und den TECLAC-Anwälten erreichten Verzögerungen bei der Bereitstellung der Akten hat dies bislang verhindert.

Das Erstaunen war noch größer beim Studium der Unterlagen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Fulda. Bereits Anfang 1988 löste die Lackierfabrik "Lactec Werner GmbH" (heute TECLAC) durch ihre Emissionen massive Nachbarschaftsbeschwerden aus. Das damals noch zuständige " Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Fulda", nahm die Beschwerden ernst und zum Anlass, die Hess. Landesanstalt für Umwelt einzuschalten, um die Geruchssituation und die Ableitbedingungen aus dem Lackierwerk zu untersuchen. Im Ergebnis wurde schon damals festgestellt, dass trotz Beachtung der in der Betriebsgenehmigung erteilten Auflagen, die Nachbarschaft nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt sei. Für die Behörde im Mai 1990 Grund genug, nachträgliche Anordnungen zum Schutz der Anwohner vorzubereiten und für deren Nichtbeachtung Zwangsmittel, bis hin zur Betriebsstilllegung, anzudrohen! Offensichtlich wurden die in den Unterlagen geforderten technischen Verbesserungen bislang noch nicht von Firmeninhaber Reinhold Werner umgesetzt.

Die Belastungen der Bürger sind im Verlauf der letzten 10 Jahre durch die Ausweitung der Produktion sogar erheblich gesteigert worden. Als Begründung für das Einschreiten der Behörde wurde angeführt, dass die Ursache der Beschwerden darin liegt, dass die Abluft von Anlagenteilen nicht nachverbrannt wird. Die örtlichen topografischen Verhältnisse sind nach Auffassung der Behörde dafür verantwortlich, dass die bodennahe Luft nur wenig verdünnt verfrachtet wird. Es wird ausgeführt, dass sich besonders bei Kaltluft besondere Probleme ergeben. Es werden ausreichend hohe Schornsteine gefordert sowie geänderte Abluftführungen. Die Bürgerinitiative sieht sich durch die Inhalte dieses Schreibens mit ihrer Kritik an TECLAC bestätigt. Aktuelles Bildmaterial bestätigt die beschriebenen Probleme.

Diese der BI frei Haus gelieferten Dokumente bringen völlig neue Aspekte und erscheinen höchst brisant. Die Behörden machten damals Front gegen TECLAC. Es wird offenbar, dass sich bereits 1990 die Behörden gegen die Produktionspraxis von Werners Firma TECLAC gewandt haben. Es ist zu vermuten, dass wesentliche Teile der damals angekündigten Auflagen nicht umgesetzt wurden. Durch bedeutende Produktionssteigerungen sind die Umweltbelastungen bis heute stark angestiegen. Zu klären ist, ob es dem Firmeninhaber und Großinvestor Reinhold Werner gelingen konnte, die geforderten Auflagen nicht zu erfüllen. Die in dem Schreiben des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Fulda dokumentierte Contra-Position zu TECLAC steht ganz im Gegensatz zu der heute vom Staatlichen Umweltamt Bad Hersfeld praktizierten Haltung gegenüber der Firma.

Die Bürgerinitiative hofft auf weitere Informationen des unbekannten Insiders. Vielleicht kommt in den nächsten Wochen wieder wichtige Post. Durch weitere Recherchen muss ein umfassender Einblick in die Sachlage möglich werden. Der BI-TECLAC ist klar, dass die zugeleiteten Schriftstücke sehr bedeutsam sind, aber auch nur einen Teil der Aktenlage wiedergeben. Eine juristische Bewertung ist erst mit dem Aufdecken weiterer Informationen möglich.

Auf der Homepage www.bi-teclac.de unter dem Stichwort "Aktuelles" werden wichtige Auszüge in Abschrift wiedergegeben.

Ältere Presserklärungen:

Presseerklärung vom 21.12.2000

Presseerklärung vom 05.11.2000